Jagdgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Die Anwendung „Jagdkataster 2.1“ erleichtert diese Anforderung, indem sie Jagdgenossenschaften bei der Erstellung und Pflege eines Jagdkatasters maßgeblich unterstützt. Als webbasierte Anwendung ist eine Installation des Programms nicht erforderlich. Anwender erhalten einen Nutzernamen und ein Kennwort, mit dem sie sich über den Internetbrowser anmelden können.
Funktionen des Jagdkatasters 2.1 mit GIS:
- Optimierte Darstellung von Flurstücken, Jagdpächtern & Nutzungsarten im GIS
- Auswahl verschiedener Hintergrundkarten für die optimale Darstellung
- Erstellung von Flurstücklisten, Eigentümerlisten, Abstimmungslisten, Bestandslisten & Bejagbarkeitslisten
- Jagdgeldberechnung unter Angabe von festen und zustimmungspflichtigen Abzügen
- Erstellung von Auszahlungslisten und -dateien zur Weiterleitung an die Bank bzw. Import in Homebanking
-Software (das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt) - Unterscheidung von bejagbaren und nicht bejagbaren Flurstücken anhand ihrer Nutzungskennzeichnung und differenzierter Färbung
- Unterteilung des Jagdbezirks in einzelne Jagdreviere möglich
- Verwaltung mehrerer Jagdgenossenschaften auf einem PC (Mandantenfähigkeit)
- Vielfältige Such- und Sortiermöglichkeiten
- Benutzerfreundliche Oberfläche mit intuitiver Bedienung
- Sicherung der Daten in einem Rechenzentrum
- Durchführung regelmäßiger, zentraler Updates
Die Bestellung von Software erfolgt zentral über den Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. Auf der Internetseite des ZJEN www.zjen.de finden Sie die ausführliche Programmbeschreibung, die aktuelle Preisliste sowie das Bestellformular.
Die Bestellung der Katasterdaten richten die Jagdgenossenschaften direkt an die Regionaldirektionen der Katasterverwaltung.